KREUZIGUNG
Die Kreuzigung war eine in der Antike verbreitete Hinrichtungsart. Sie wurde im Orient und besonders im Römischen Reich verhängt.
Das Kreuzigen hat sich aus dem Aufhängen entwickelt. Bekannt wurde es zuerst von den Phöniziern, einem See- und Handelsvolk im Mittelmeerraum. Dort fesselte man Verurteilte an einen Baum und überließ sie dann dem Erfrieren oder Verdursten.
Von den Makedonen und Karthagern übernahmen die Römer das Kreuzigen. Im Römischen Reich kreuzigte man vorzugsweise Sklaven, um andere Sklaven von der Flucht oder anderen Vergehen abzuschrecken. Auch Aufständische wurden besonders in eroberten Gebieten so hingerichtet. Die Kreuzigung war demnach eine politische Strafe zur Sicherung und Aufrechterhaltung der Pax Romana. Römische Bürger durften von Rechts wegen nicht gekreuzigt werden.
Die römische Hinrichtungsmethode des Kreuzigens sollte einen Verurteilten besonders langsam und grausam töten. Es konnte Tage dauern, bis sein Tod eintrat. Es gab keine Vorschrift, wie eine Kreuzigung genau durchzuführen war. Den oft aus abgeordneten Soldaten bestehenden Henkerkommandos wurde dabei ein hohes Maß an Freiheit zugestanden. Sie mussten die Verurteilten allerdings streng bewachen, bis die Strafe vollzogen und der Tod eingetreten war.
Es wurde üblich, die Verurteilten vor ihrer Hinrichtung völlig zu entkleiden und öffentlich zu geißeln. Dies bedeutete eine zusätzliche Qual und Erniedrigung, schwächte aber auch den Organismus und verkürzte die Todeszeit am Kreuz. Zumeist wurde ein Querbalken an einem Baum als Kreuz benutzt. Teilweise wurden die Beine des Verurteilten auf einen kleinen Querbalken gestellt, um zu erreichen, dass er nicht durch sein eigenes Gewicht zu sehr nach unten gezogen und ohnmächtig würde bzw. im Falle der Verwendung von Nägeln einen schnellen Blutverlust erlitt. Archäologisch belegt ist allerdings auch das Annageln der angewinkelten Beine quer durch das Fersenbein, was dann manchmal zum gleichen Zweck dienendes Querholz auf halber Höhe ergänzt wurde, auf dem der Gekreuzigte sein Gesäß zeitweise abstützen konnte. Durch Arme und Beine wurden nicht immer Nägel getrieben, sondern die Extremitäten wurden durch Fesseln angebunden. Anatomischen Tests zufolge mussten die Nägel nicht durch die Handflächen, sondern durch Handwurzelknochen oder den Raum zwischen Elle und Speiche getrieben werden, um das Körpergewicht tragen zu können. Manchmal wurden kleine Holztafeln mit dem Tatvorwurf am Querbalken befestigt, um die Rechtmäßigkeit des Todesurteils zu unterstreichen. Kreuzigungen ohne vorherigen Prozess waren jedoch in der römischen Kaiserzeit durchaus üblich.
Häufig wurde dem Gekreuzigten noch mittels eines Schwammes über mehrere Tage etwas Wasser verabreicht, um ihn über längere Zeit am Leben zu erhalten und seine Qualen zu verlängern. Üblicherweise ließen die Römer den Leichnam am Kreuz hängen, bis seine Teile nach völliger Verwesung selbst herunterfielen, da nach der religiösen Vorstellung der Römer der Schatten des Toten durch den fehlenden Kontakt zur Erde nicht in die Unterwelt gelangen konnte. In manchen Regionen nahm man jedoch auch Rücksicht auf religiöse, z.B. jüdische Vorschriften, die eine fristgerechte Bestattung anordneten. Nach dem eingetretenen Tod wurde zumeist mittels einer Lanze durch einen Stich in den Bauch (und nicht von der Seite durch die Rippen, der Speer würde durch die Rippen und den Brustkorb sonst abgelenkt) sichergestellt, dass der Hingerichtete auch wirklich tot war.
Der Tod trat im Allgemeinen – bei nicht schon vorher geschwächten Menschen – nach einem Tag durch Ersticken oder durch Kreislaufkollaps ein. Dies waren die Folgen aus der fast völligen Bewegungsunfähigkeit des ans Kreuz gefesselten und/oder genagelten Menschen, besonders wegen der ausgebreiteten Arme. Dem Tod durch Herzversagen gingen Qualen wie Durst, Wundbrand und Verkrampfung der Atemmuskulatur voraus.